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   BFH, 17.12.1965 - III 32/63 S   

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BFH, 17.12.1965 - III 32/63 S (https://dejure.org/1965,1463)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1965 - III 32/63 S (https://dejure.org/1965,1463)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1965 - III 32/63 S (https://dejure.org/1965,1463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 84, 313
  • BStBl III 1966, 114
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 7b Abs. 5 EstG i.d.F. des StÄndG 1958

    Auszug aus BFH, 17.12.1965 - III 32/63 S
    Dies gilt grundsätzlich aber nur dann, wenn an abgeschlossene Sachverhalte ungünstigere Rechtsfolgen geknüpft werden, als es das bisherige Recht getan hat (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 22/63, 2 BvL 23/63 vom 7. Juli 1964, BStBl 1964 I S. 539 und die daselbst angeführten Entscheidungen).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat es bei der Entscheidung über die Verfassungskonformität der Rückwirkung einer gesetzlichen Vorschrift daher nicht auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von irgendwelchen wirtschaftlichen Dispositionen abgestellt, wie es der Bf. glaubt tun zu können, sondern hat in einem Fall trotz derartiger Dispositionen des Steuerpflichtigen, die im Vertrauen auf bisher geltendes Recht getroffen worden waren, die Zulässigkeit der Rückwirkung der Vorschrift bejaht (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 22/63, 2 BvL 23/63 vom 7. Juli 1964, zu § 7b Abs. 1 Satz 5 EStG 1958, BStBl 1964 I S. 539 ff., [542]).

  • BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Durchschnittswerten als

    Auszug aus BFH, 17.12.1965 - III 32/63 S
    Es genügt, wenn sich Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung aus dem ganzen Gesetz ermitteln lassen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 13/61 vom 27. November 1962, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - Bd. 15 S. 153 [161] sowie die daselbst angeführten früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts).

    Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts an, wonach der Prüfungsmaßstab des Art. 129 Abs. 3 GG sich nur auf Ermächtigungen aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages bezieht, nicht aber auf gesetzliche Ermächtigungen des nachkonstitutionellen Rechts angewendet werden kann (vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 13/61 vom 27. November 1962, BVerfGE 15 S. 153 ff., [S. 160 f.]).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BFH, 17.12.1965 - III 32/63 S
    Wie die genannten Kommentatoren jedoch einräumen, wird diese Ansicht vom Bundesverfassungsgericht nicht geteilt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57 vom 12. November 1958, BVerfGE 8 S. 274 ff. [306] und die dort angeführten Entscheidungen).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BFH, 17.12.1965 - III 32/63 S
    Denn einmal lag zu dieser Zeit, wie oben unter III. dargetan, der Sachverhalt bereits abgeschlossen vor, und außerdem hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt den Grundsatz ausgesprochen, daß das Vertrauen des Bürgers in den Bestand des geltenden Rechts erst von dem Zeitpunkt ab nicht mehr schutzwürdig sei, in dem der Bundestag ein in die Vergangenheit zurückwirkendes Gesetz beschlossen habe (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 22/57 vom 11. Oktober 1962, BVerfGE 14 S. 288 ff., [S. 298]).
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BFH, 17.12.1965 - III 32/63 S
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Grenzen des Vertrauensschutzes und damit einer verfassungsrechtlich ausnahmsweise unbedenklichen Rückwirkung auch verschlechternder Gesetze - außerhalb des absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht - wie folgt bestimmt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 17/63 vom 31. März 1965 in BVerfGE 18 S. 429 ff. [S. 439]):.
  • BFH, 15.01.1960 - III 25/58 U

    Anspruch auf Wiederaufbauvergünstigung - Vergünstigung für die Beseitigung von

    Auszug aus BFH, 17.12.1965 - III 32/63 S
    Mit der Vorschrift des § 104 LAG hat der Gesetzgeber eine selbständige Förderungsmaßnahme geschaffen, die nicht nur den Schadensausgleich des Eigentümers, sondern auch den Wiederaufbau anstrebt (vgl. das Urteil des erkennenden Senats III 25/58 U vom 15. Januar 1960, BStBl 1960 III S. 143 [145], Slg. Bd. 70 S. 381) und diesen auch im volkswirtschaftlichen Gesamtinteresse für den Eigentümer erstrebenswert macht.
  • BFH, 12.03.1971 - III R 76/69

    Gesetzliche Voraussetzungen - Verpflichtung des FA - Zahlung von

    Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) das Zwischenurteil des Finanzgerichts (FG) durch Urteil III 32/63 S vom 17. Dezember 1965 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 84 S. 313 BFH 84, 313 -, BStBl III 1966, 114) bestätigt hatte, änderte das Finanzamt - FA - (Revisionskläger) die angefochtenen Bescheide gemäß § 94 AO .
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